Energieausweis - Energieberater in Frankfurt
Wir zeigen Ihnen konkret, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen, sichern BAFA & KfW Fördermittel und begleiten Ihre Sanierung bis zur Umsetzung –
Für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte im Rhein-Main-Gebiet.
Energieausweis in Frankfurt & Rhein-Main – Bedarfsausweis ab 300 €
Rechtssicher für Verkauf & Vermietung. Erstellung durch zertifizierten Energieeffizienz-Experten – Lieferung in wenigen Werktagen.
edarfsausweis ab 300€
GEG-konform & rechtssicher
kurzfristige Bearbeitung
persönlicher Ansprechpartner
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Pflichtfälle für einen Energieausweis
Verkauf
Beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Wichtige Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.
Vermietung
Bei Wohnungen, Häusern sowie Gewerbeimmobilien (z. B. Büro, Praxis, Laden) muss ein Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Sanierung oder Ablauf
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach energetischer Sanierung oder Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Energieausweis erforderlich.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Bedarfsausweis (empfohlen)
Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Bewertung des Gebäudes (Bauweise, Dämmung, Anlagentechnik) und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.
- Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977, ohne Sanierung
- allen Nichtwohngebäuden (Büro, Praxis, Gewerbe, Halle)
- vermieteten Gebäuden mit wechselnden Nutzern
- Wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen
Energy performance certificate (only possible to a limited extent)
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei zusammenhängenden Jahre. Möglich nur, wenn:
- Vollständige und lückenlose Verbrauchsdaten vorliegen
- Das Gebäude konstant genutzt wurde
Einschränkung bei Nichtwohngebäuden: Bei vermieteten Nichtwohngebäuden ist ein Verbrauchsausweis oft nicht umsetzbar, da die erforderlichen Verbrauchsdaten:
- von mehreren Mietern stammen
- nicht vollständig vorliegen
- oder rechtlich nicht herausgegeben werden müssen
So erhalten Sie Ihren Energieausweis – einfach & rechtssicher
Anfrage
Sie stellen Ihre Anfrage online oder telefonisch. Wir prüfen kurz, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist.
Unterlagen bereitstellen
Sie erhalten eine klare Checkliste. Sollten Unterlagen fehlen, ist das kein Problem – insbesondere bei älteren Gebäuden ist dies sehr häufig der Fall. Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten können wir fachlich zulässige Annahmen treffen und den Energieausweis dennoch rechtssicher und GEG-konform erstellen.
Erstellung
Wir erstellen den Energieausweis auf Basis der gesetzlichen Vorgaben – unabhängig, nachvollziehbar und prüfsicher.
Lieferung
Sie erhalten Ihren Energieausweis digital und per Post – bereit für Verkauf, Vermietung oder Dokumentation.
Häufige gestellte Fragen zu Energieausweisen
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Die wichtigsten energetischen Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Die Pflicht gilt sowohl für Wohngebäude (z. B. Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude wie Büro- oder Gewerbeimmobilien.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Ein neuer Energieausweis ist außerdem erforderlich:
– nach größeren energetischen Sanierungen
– bei wesentlichen Änderungen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik
– bei Verkauf oder Neuvermietung nach Ablauf der Gültigkeit
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre und setzt vollständige Verbrauchsdaten voraus.
Ein Bedarfsausweis ist bei vielen älteren Gebäuden Pflicht und immer dann sinnvoll, wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen. Bei Nichtwohngebäuden ist der Bedarfsausweis häufig die bessere und rechtssichere Lösung, da Verbrauchsdaten einzelner Mieter oft nicht vollständig verfügbar sind.
Ein Energieausweis darf nur von ausstellungsberechtigten Fachpersonen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt werden. Dazu zählen unter anderem qualifizierte Ingenieure, Architekten und Gebäudeenergieberater. Efficientra ist zur Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude berechtigt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
Die Kosten für einen Energieausweis hängen vom Gebäudetyp, der Größe, der Nutzung und dem erforderlichen Berechnungsaufwand ab.Bei Wohngebäuden ist der Aufwand meist geringer, während Nichtwohngebäude detaillierter bilanziert werden müssen. Efficientra vergleicht regelmäßig marktübliche Preise und bietet transparente, objektbezogene Kosten – ohne Pauschalversprechen.