Energieausweis Frankfurt für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Ob Verkauf, Vermietung oder gesetzliche Pflicht: Wir erstellen Ihren Energieausweis in Frankfurt schnell, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand.

Energieausweis in Frankfurt & Rhein-Main – schnell und rechtssicher

Für Verkauf, Vermietung und gesetzliche Pflichten. Erstellung durch zertifizierte Experten – zuverlässig und unkompliziert.

Bedarfsausweis ab 300 €
GEG-konform & rechtssicher
Schnelle Bearbeitung
Persönlicher Ansprechpartner

So erhalten Sie Ihren Energieausweis – einfach, schnell & rechtssicher

In vier klaren Schritten erstellen wir Ihren Energieausweis – transparent, unkompliziert und GEG-konform.

Anfrage

Sie senden uns Ihre Anfrage online oder telefonisch. Wir prüfen kurz, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist.

Unterlagen senden

Sie erhalten eine klare Checkliste. Fehlende Unterlagen sind meist kein Problem – wir finden eine passende und rechtssichere Lösung.

Erstellung

Wir erstellen Ihren Energieausweis fachgerecht, nachvollziehbar und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Lieferung

Sie erhalten Ihren Energieausweis digital und auf Wunsch per Post – bereit für Verkauf, Vermietung oder Dokumentation.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder nach größeren Sanierungen neu bewertet wird. Er muss Interessenten rechtzeitig vorliegen und schafft Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Pflichtfälle für einen Energieausweis

Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis verpflichtend. Relevante Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.

Vermietung

Bei Neuvermietung von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeimmobilien muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Sanierung oder Ablauf

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Nach Ablauf oder größeren energetischen Sanierungen sollte ein neuer Ausweis erstellt werden.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welche Variante sinnvoll oder vorgeschrieben ist, hängt vom Gebäude, Baujahr und der Nutzung ab.

Bedarfsausweis (meist empfohlen)

Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Bewertung des Gebäudes (Bauweise, Dämmung, Anlagentechnik) und ist unabhängig vom Nutzerverhalten

Geeignet für:

  • Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977, ohne Sanierung
  • allen Nichtwohngebäuden (Büro, Praxis, Gewerbe, Halle)
  • vermieteten Gebäuden mit wechselnden Nutzern
  • Wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen

Verbrauchsausweis (nur in bestimmten Fällen)

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei zusammenhängenden JahreMöglich nur, wenn:

  • Vollständige und lückenlose Verbrauchsdaten vorliegen
  • Das Gebäude konstant genutzt wurde
 

Einschränkung bei Nichtwohngebäuden: Bei vermieteten Nichtwohngebäuden ist ein Verbrauchsausweis oft nicht umsetzbar, da die erforderlichen Verbrauchsdaten:

  • von mehreren Mietern stammen
  • nicht vollständig vorliegen
  • oder rechtlich nicht herausgegeben werden müssen

Häufige gestellte Fragen zu Energieausweisen

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Die wichtigsten energetischen Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Die Pflicht gilt sowohl für Wohngebäude (z. B. Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude wie Büro- oder Gewerbeimmobilien.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Ein neuer Energieausweis ist außerdem erforderlich:
– nach größeren energetischen Sanierungen
– bei wesentlichen Änderungen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik
– bei Verkauf oder Neuvermietung nach Ablauf der Gültigkeit

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre und setzt vollständige Verbrauchsdaten voraus.

Ein Bedarfsausweis ist bei vielen älteren Gebäuden Pflicht und immer dann sinnvoll, wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen. Bei Nichtwohngebäuden ist der Bedarfsausweis häufig die bessere und rechtssichere Lösung, da Verbrauchsdaten einzelner Mieter oft nicht vollständig verfügbar sind.

Ein Energieausweis darf nur von ausstellungsberechtigten Fachpersonen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt werden. Dazu zählen unter anderem qualifizierte Ingenieure, Architekten und Gebäudeenergieberater. Efficientra ist zur Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude berechtigt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

Die Kosten für einen Energieausweis hängen vom Gebäudetyp, der Größe, der Nutzung und dem erforderlichen Berechnungsaufwand ab.Bei Wohngebäuden ist der Aufwand meist geringer, während Nichtwohngebäude detaillierter bilanziert werden müssen. Efficientra vergleicht regelmäßig marktübliche Preise und bietet transparente, objektbezogene Kosten – ohne Pauschalversprechen.